Rechtsanwältin Eva Mustermann, Musterstraße 1, 12345 Musterhausen, Tel.: 01234/56789, eva@mustermann.de
Insolvenzgericht
Das Amtsgericht führt als Insolvenzgericht alle Arten von Insolvenzverfahren einschließlich eines folgenden Restschuldbefreiungsverfahrens.
Es ist auch für ein Insolvenzplanverfahren und die Anordnung der Eigenverwaltung sachlich zuständig. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Gerichtsstand des Schuldners, ersatzweise nach dem Mittelpunkt seiner selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit. Insolvenzgerichte sind grundsätzlich am Sitz des übergeordneten Landgerichts konzentriert. Eine Liste aller deutschen Insolvenzgerichte lässt sich dem Internet entnehmen (www.insolvenzgerichte.de). Die meisten Insolvenzgerichte verfügen auch über eine eigene Homepage.
Das Insolvenzgericht trifft in den einzelnen Abschnitten des Insolvenzverfahrens und ggf. im nachfolgenden Restschuldbefreiungsverfahren folgende wichtige Entscheidungen:
Insolvenzeröffnungsverfahren
- Zulassung des Insolvenzantrags
- Ermittlung der Insolvenzmasse
- Sicherung der Insolvenzmasse
Anwältin für Insolvenzrecht
Rechtsanwältin Eva Mustermann
Mustermann Kanzlei
Musterstraße 1
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