Rechtsanwältin Eva Mustermann, Musterstraße 1, 12345 Musterhausen, Tel.: 01234/56789, eva@mustermann.de
Wozu bestellt das Gericht einen Sachverständigen?
Das Insolvenzeröffnungsverfahren dient der gerichtlichen Feststellung, ob die Insolvenzmasse zumindest die Verfahrenskosten deckt und das eigentliche Insolvenzverfahren eröffnet werden kann.
Das Insolvenzgericht ist zur Aufklärung von Amts wegen verpflichtet, sobald es einen Insolvenzantrag zugelassen hat. Eines der zugelassenen Beweismittel ist die Bestellung eines Sachverständigen, der mit einem so genannten Massegutachten beauftragt wird. Oftmals ist der Sachverständige gleichzeitig die Person, die von Insolvenzgericht auch zur Sicherung der Insolvenzmasse vor weiteren Zugriffen des Schuldners und der Gläubiger als vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt wird.
Das Massegutachten ist in der Regel innerhalb von einem bis zwei Monaten schriftlich zu erstatten. Es kann bei Vorliegen eines berechtigten Interesses auch durch Insolvenzgläubiger über die Akteneinsicht in die Verfahrensakten beim Insolvenzgericht eingesehen werden.
Das Insolvenzgericht ist bei der Bestellung und Auswahl eines Sachverständigen nicht an Anträge des antragstellenden Gläubigers oder Schuldners gebunden. Der Sachverständige hat einen Vergütungsanspruch gegen die Landesjustizkasse des beauftragenden Gerichts. Die Höhe der Kosten hängen vom Umfang der erforderlichen Tätigkeit des Sachverständigen ab. Gelegentlich sind auch weitere Sachverständige als "Untersachverständige" notwendig, um Bewertungen des Marktwerts des vorhandenen Anlage- und Umlaufvermögens vorzunehmen, z.B. eines Warenlagers, halbfertiger Maschinen, Bauwerke oder entwickelter Software.
Stellt ein Gläubiger einen zulässigen Insolvenzantrag, so können ihn neben den Gerichtskosten und den Kosten für einen vorläufigen Insolvenzverwalter auch die Kosten des Massegutachtens in nicht vorhersehbarer Höhe im Wege der Sekundärhaftung treffen, wenn es nicht zu einer Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt und der insolvente Schuldner zur Zahlung nicht in der Lage ist.
Anwältin für Insolvenzrecht
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